Satzung Schützenverein e.V. Bad Orb§ 1 Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen Schützenverein e.V. Bad Orb. Er ist in das Vereinsregister beim § 2 Zweck des Vereins
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Er dient der Pflege und
Ausübung
2. Der Verein erstrebt keinen Gewinn. Etwaige überschüsse sind zweckbestimmt zur Erfüllung der
3. Der Verein ist Mitglied des Landessportbundes Hessen e.V. und damit mittelbares § 3 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 4 Mitgliedschaft 1. Der Verein hat:
• Mitglieder über 18 Jahre
2. Zur Aufnahme ist schriftliche Anmeldung erforderlich. über die endgültige Aufnahme
3. Mitglieder, die sich um den Verein ganz besondere Verdienste erworben haben, können § 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
1. Jedes Mitglied über 16 Jahre besitzt Stimm- und Wahlrecht. Wählbar sind nur Mitglieder
2. Jedes Mitglied ist verpflichtet, den Verein nach besten Kräften zu fördern, die festgesetzten § 6 Beiträge
1. Jedes Vereinsmitglied zahlt jährlich einen Beitrag. Neueintretende Mitglieder zahlen eine
2. Zum Mitgliedsbeitrag kann die Hauptversammlung zusätzliche Beiträge in Form von Umlagen, § 7 Erlöschen der Mitgliederschaft Die Mitgliedschaft erlischt: 1. durch den Tod des Mitgliedes 2. durch schriftliche Austrittserklärung auf den Schluss des Kalenderjahres.
Die Austrittserklärung muss bis spätestens 15. September des Jahres vorliegen, ansonsten § 8 Ausschluss von Mitgliedern
Wegen ehrenrühriger Handlungen oder Zuwiderhandlungen gegen die Interessen des
Vereins, § 9 Das Präsidium Das Präsidium setzt sich zusammen aus: • dem geschäftsführenden Vorstand • dem erweitertem Vorstand Dem geschäftsführenden Vorstand gehören an: • der Präsident • der Vizepräsident • der Geschäftsführer • der Schatzmeister • der Oberschützenmeister • der Veranstaltungsleiter Dem erweiterten Vorstand gehören an: • die Schützenmeister • der Jungschützenmeister • der Jungschützenwart • die Beisitzer Die Zahl der Schützenmeister, der Beisitzer sowie die Amtsdauer des Präsidiums wird jeweils von den Jahreshauptversammlungen festgelegt. § 10 Aufgaben des Präsidiums Dem geschäftsführendem Vorstand obliegt: • die Führung der Vereinsgeschäfte • die Verwaltung des Vereinsvermögens • die Besorgung des Ankaufs der für Vereinszwecke nötigen beweglichen Gegenstände • die Anordnung größerer Schießen und Veranstaltungen • der Abschluss von Verträgen Dem erweiterten Vorstand obliegt: • die Wahrnehmung und Durchführung der vom geschäftsführenden Vorstand übertragenden Aufgaben. § 11 Ausscheiden eines Mitgliedes des Präsidiums Fällt ein Mitglied des Präsidiums vor einer Jahreshauptversammlung weg, sei es durch Tod, Rücktritt oder dergleichen, so ist das Präsidium berechtigt, einen Ersatzmann zu wählen, der an die Stelle des Ausgeschiedenen bis zur nächsten Jahreshauptversammlung tritt. § 12 Beschlussfassung des Präsidiums Bei allen Vereins Angelegenheiten sind die Beschlüsse rechtsgültig bei Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident. Bei Beschlussfassungen des geschäftsführenden Vorstandes ist die Anwesenheit von mindestens vier Mitgliedern, bei Beschlussfassungen des Präsidiums ist die Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder erforderlich. § 13 Hauptversammlung
1. Alljährlich findet eine Hauptversammlung statt. Der Präsident kann jederzeit eine
außerordentliche
2. Der Präsident muss eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, wenn dies von mindestens
3. Die außerordentliche Hauptversammlung hat die gleichen Befugnisse wie die ordentliche
4. Die Einladung zu einer Jahreshauptversammlung soll spätestens eine Woche vorher schriftlich
unter
5. In der Hauptversammlung hat das Präsidium Tätigkeits- und Kassenbericht über das abgelaufene 6. Der Hauptversammlung obliegt: • die Entlassung des Präsidiums • die Neuwahl des Präsidiums und der Kassenprüfer • die Beschlussfassung über den Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken • die Beschlussfassung über Satzungsänderungen • die Festsetzung der Beiträge und der Aufnahmegebühr • die Festsetzung der Zahl der Schützenmeister und der Beisitzer • die Festsetzung der Amtsdauer des Präsidiums
7. Bei Beschlussfassungen der Hauptversammlung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen,
8. Zur Beschlussfassung über folgende Punkte ist die Mehrheit von drei Viertel der in der
Hauptversammlung Änderung der Satzung Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken
9. über jede Hauptversammlung ist ein Protokoll zu führen, dass von dem
geschäftsverantwortlichen zu § 14 Ehrenamtliche Tätigkeit Sämtliche Organe des Vereins üben Ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. An kein Vereinsmitglied darf ein Gewinnanteil, Zuwendungen, unverhältnismäßig hohe Vergünstigungen oder ähnliches bezahlt werden. § 15 Auflösung des Vereins
1. Die Auflösung beziehungsweise Verschmelzung des Vereins ist zu beschließen,
wenn nicht mindestens
2. Im Falle der Auflösung des Vereins ist dessen Vermögen auf die Stadt Bad Orb
zu übertragen,
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