Waffenerwerb

Hinweise:

Die Bedürfnisbescheinigung ist über den Kreisschützenmeister beim Hessischen Schützenverband einzureichen.
Der WBK Antrag ist zusammen mit der Bedürfnisbescheinigung bei der jeweiligen Waffenbehörde einzureichen.





Bedürfnisbe-
scheinigung für HSV


WBK-Antrag für Waffenbehörde


Von dem Vordruck Bedürfnisbescheinigung ist wie folgt auszufüllen:
Ziffer 1 von Ihnen, Ziffer 2 von Ihrem Verein und Ziffer 3 von dem Kreisschützenmeister.
Tragen Sie bitte neben dem Namen auch noch die Vereinsnummer ein. Drucken Sie bitte die ersten Seiten 2 mal aus und kennzeichnen sie eine davon als Kopie. Reichen Sie bitte beide Ausfertigungen beim Hessischen Schützenverband ein. Die Unterlagen werden nur einfach benötigt. Ihr Schießbuch (als Nachweis für Ihre sportliche Betätigung) fügen Sie bitte nicht im Original bei. Machen Sie von den entsprechenden Seiten Kopien.



Legen Sie den Antragsunterlagen bitte kein Bargeld bei. Bezahlen Sie die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 €uro durch Überweisung auf das Konto der Frankfurter Sparkasse, Konto-Nr. 350710, BLZ 500 502 01.
In diesem Fall schicken Sie eine Kopie des Überweisungsbeleges mit, oder legen Sie einen Scheck bei.